Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen von KaaTai gegenüber Unternehmen — Stand: September 2026

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen KaaTai, Inhaber Kahraman Atalay, Deisterstr. 54, 31785 Hameln (nachfolgend „KaaTai") und dem Auftraggeber über Marketing-, Web- und Digitalleistungen.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB, insbesondere an Gastronomiebetriebe. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn KaaTai ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Über diese Website kann nichts bestellt werden.

(2) Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot von KaaTai und dessen Annahme durch den Auftraggeber in Textform zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot; diese Bedingungen ergänzen es.

(3) Angaben mit dem Zusatz „ab" sind Startpreise. Der verbindliche Preis ergibt sich aus dem Angebot.

§3 Leistungen

(1) KaaTai erbringt je nach Vereinbarung Leistungen aus den Bereichen WebShop und Website, Social Media, Digital Signage, Print sowie Datenschutz- und Consent-Werkzeuge. Der konkrete Umfang, die Anzahl der Leistungseinheiten (etwa Beiträge pro Monat) und die betroffenen Kanäle ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Soweit nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart ist, schuldet KaaTai die fachgerechte Erbringung der Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Reichweiten, Rankings, Bestellzahlen oder Umsätze werden nicht zugesichert; sie hängen von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von KaaTai ab.

(3) KaaTai darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen (etwa Hosting-, Druck- oder Plattformdienste).

(4) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Laufende Leistungen setzen die Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Er stellt insbesondere rechtzeitig bereit: Speisekarten, Preise, Öffnungszeiten, Bild- und Videomaterial, Logos, Texte sowie die für Konten und Schnittstellen erforderlichen Zugänge und Freigaben.

(2) Freigaben erteilt der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage. Erfolgt in dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Vorlage als freigegeben, sofern KaaTai bei der Vorlage auf diese Wirkung hingewiesen hat.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Die Vergütung bleibt für den vereinbarten Zeitraum geschuldet; eine Nachholung ausgefallener Leistungseinheiten kann KaaTai anbieten, schuldet sie aber nicht.

§5 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet, einmalige Leistungen nach Abnahme oder Lieferung.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(3) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, darf KaaTai die betroffenen Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich aussetzen. Die gesetzlichen Verzugsansprüche bleiben unberührt.

(4) Kosten Dritter, die der Auftraggeber selbst schuldet — etwa Domain-, Hosting-, Werbe- oder Druckkosten — sind in der Vergütung nur enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich vorsieht.

§6 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über laufende Leistungen haben, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.

(2) Der Vertrag verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird.

§7 Nutzungsrechte

(1) An den für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen — etwa Grafiken, Texten, Videos, Website- und Shop-Inhalten — erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der hierauf entfallenden Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(2) Nicht übertragen werden Rechte an Werkzeugen, Vorlagen, Bibliotheken und wiederverwendbaren Bestandteilen, die KaaTai unabhängig vom Auftrag entwickelt hat, sowie Rechte Dritter an Schriften, Stock-Material und Software. Für diese gelten die Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

(3) KaaTai darf die erbrachten Leistungen unter Nennung des Auftraggebers als Referenz nennen und abbilden. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.

§8 Inhalte des Auftraggebers, Freistellung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm überlassenen Inhalten — insbesondere Fotos, Videos, Logos, Texten und Musik — die erforderlichen Rechte besitzt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Bei Personenaufnahmen liegen die erforderlichen Einwilligungen vor.

(2) Für die inhaltliche Richtigkeit und die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Aussagen — etwa zu Preisen, Zutaten, Allergenen, Herkunft oder Auszeichnungen — ist der Auftraggeber verantwortlich. KaaTai prüft solche Angaben nicht auf ihre Richtigkeit.

(3) Der Auftraggeber stellt KaaTai von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten aus Absatz 1 oder 2 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§9 Plattformen Dritter

Leistungen auf Plattformen Dritter — etwa Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, Google oder Lieferportalen — richten sich nach deren jeweiligen Bedingungen und Schnittstellen. Änderungen, Einschränkungen, Sperren oder Ausfälle dieser Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs von KaaTai und begründen keinen Mangel. KaaTai wird den Auftraggeber über solche Ereignisse unverzüglich informieren und eine Anpassung der Leistung anbieten.

§10 Datenschutz

Verarbeitet KaaTai im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§11 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind — insbesondere Zugangsdaten, Umsatzzahlen und Rezepturen. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.

§12 Mängel

(1) Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.

(2) KaaTai beseitigt Mängel durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

(3) Für freigegebene Inhalte gilt: Fehler, die der Auftraggeber bei der Freigabe hätte erkennen können, sind keine Mängel.

§13 Haftung

(1) KaaTai haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KaaTai nur für die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit KaaTai die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung übernommen hat.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von KaaTai.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026